Wissenswertes

Änderung von Begrifflichkeiten

Bei der Erstellung der Homepage haben wir uns auch mit der verwendeten Sprache beschäftigt. Für zwei Punkte haben wir keine zufriedenstellende Lösung gefunden und sind bei unserer alten Sprachregelung geblieben:

Wir benutzen weiterhin den Begriff Klient. Mit dem Wort wird nicht ausgedrückt, dass ein gleichberechtigtes Verhältnis zwischen Mitarbeitern und Klienten besteht und die Klienten wesentliche Teile des Unterstützungsprozesse selbst bestimmen (sollen).

Ein Begriff, der einseitig die Selbstbestimmung der Klienten betont, verdeckt wesentliche Abhängigkeiten zwischen allen Beteiligten. Klienten sind z.B. meistens abhängig von der Kostenübernahme durch den LVR und müssen sich damit weiterhin den bestehenden defizitorientierten Zuweisungsregelungen unterordnen.

Andere Begriffe halten wir für zu künstlich um mit ihnen im Alltag arbeiten zu können, oder sie drücken eine Unverbindlichkeit der Arbeitsbeziehung aus, die wir ebenfalls nicht für sinnvoll halten.

Aus diesen Gründen nutzen wir folgende Begriffe nicht oder kaum: Besucher, Nutzer, Kunde, Teilhabeberechtigter.

Das zweite Problem ist die Berücksichtigung vom Geschlecht in der Sprache. Traditionell orientiert sich die deutsche Sprache am männlichen Geschlecht. Seit einiger Zeit gibt es Bemühungen Frauen und Personen mit nicht eindeutiger Geschlechtszuordnung gleichberechtigt in unseren sprachlichen und schriftlichen Ausdrucksformen aufzunehmen.

Diese Bemühungen haben leider noch nicht zu einer angepassten neuen Alltagspraxis in der Sprache geführt und es kursieren mehrere alternative Formen.

Wir haben deshalb versucht, den Text möglichst geschlechtsneutral zu formulieren. Wo dies nicht gelungen ist, haben wir die traditionelle Form übernommen. Wir möchten aber betonen, dass  immer Personen jeglichen Geschlechts gemeint sind.